Bachblüten

Sicherheitsbewertung - Gutachten

 

  • Für Bachblütenpräparate mit dem Status eines Lebensmittels oder Nahrungsergänzungsmittels erstellen wir eine „Sicherheitsbewertung“ gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 „Anforderungen des Lebensmittelrechts an die Lebensmittelsicherheit“ mit der die Sicherheit und Unbedenklichkeit der Präparate belegt wird.

 

  • Für Bachblütenpräparate, die gemäß Artikel 1 Nr. 2 und Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83 EG  „zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel“ als Präsentationsarzneimittel eingestuft werden, erstellen wir Klinische und Präklinische Gutachten mit denen die Sicherheit und Unbedenklichkeit der Präparate belegt wird.